Zum Artikel der Polizei Südhessen

Foto: Polizei Südhessen

Foto: Polizei Südhessen

In der Sendung Aktenzeichen XY vom 12. August 2015 ging es um einen 23-jährigen Mann der so zusammen geschlagen wurde, dass er ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt ist. Da ich selber querschnittsgelähmt bin, habe ich den Fall mit besonderem Interesse verfolgt.

Bei der Polizei melden sich Zeugen, die alle übereinstimmend glaubten, den Täter erkannt zu haben. Doch keiner der Hinweisgeber wollte offiziell Aussagen, sondern anonym bleiben. Da es keine eindeutigen Beweise gab, konnte der Tatverdächtige nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Man muss sich mal vorstellen. Drei Jahre lang hatte die Offenbacher Polizei mit ziemlicher Sicherheit gewusst wer der Täter war, aber beweisen konnten die Polizei das Verbrechen nicht, weil mehrere Zeugen zwar den Namen des brutalen Täters nannten, aber aus Angst um sich selbst anonym bleiben wollten.

Jeder der von dem Fall gehört hat, der hat sich doch die Frage gestellt, in welchen ein Land leben wir denn, dass man den Täter kennt und man ihn nicht verhaften kann.

Nun ist aber Bewegung in den Fall gekommen, weil Zeugen endlich ihren Arsch in die Hose genommen haben und eine Aussage bei der Polizei gemacht haben. Welch eine „Überraschung“, der Täter war derjenige, den die Ermittler von Anfang an im Visier hatten.

Jetzt kommt aber aus meiner Sicht ein großes Problem hinzu. Bei unserem Kasperbuch, auch bekannt als Strafgesetzbuch, ist zu befürchten, dass dieses Dreckschwein von Täter (Sorry für den Ausdruck) in ein paar Jahren wieder auf freien Fuß ist. Da kommt dann sein Anwalt an, der erzählt dann, dass es seinem Mandanten leid tut und dass er am Morgen des Tattages schlecht geschissen hatte, ihm ein Furz quer im Magen gelegen hatte und er am Mittag Drogen und Alkohol getrunken hat. Deshalb ist der Täter nur vermindert Schuldfähig. Ach so, eine schwere Kindheit hat er auch noch gehabt. Genau so, oder so ähnlich wird es wieder ablaufen.

Was muss eigentlich noch alles geschehen, bevor endlich mal unser Strafrecht neu reformiert wird und lebenslänglich auch mal lebenslänglich heißt und nicht dass man nach 15 Jahren wieder frei rumlaufen kann. Damit könnte man sich auch den ganzen Scheiß mit der Sicherheitsverfahrung an die Backe schmatzen.

Jedenfalls springt der 23-jährige in 15 Jahren nicht einfach aus seinem Rollstuhl und sagt, Hi hi, verarscht, dass ganze mit der Querschnittlähmung war alles nur ein kleiner Scherz.

Nein liebe Politiker und Juristen, dieser junge Mann müssen wie das Wort heißt, lebenslänglich im Rollstuhl sitzen.

Mit ist kein einziger Grund warum bekannt, warum solch ein Dreckshalunke von Täter eine zweite Chance bekommen sollte, welches u.a. auch für Kindermörder gilt.

Ganz ehrlich, mir ist es echt total egal was andere jetzt denken, aber ich hätte kein Problem damit, wenn solche Täter als mahnendes Beispiel an einer viel befahrenen Autobahnbrücke baumeln würden.